Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)
Das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) ist im Bundeshaushalt mit Programmmitteln in Höhe von 400 Millionen Euro fest verankert. Die Förderung mehrjähriger, investiver Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung werden damit maßgeblich unterstützt.
Das Förderprogramm selbst ermöglicht es uns, bundesweit kommunale Vorhaben und Investitionen direkt aus dem Bundeshaushalt zu fördern, es liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Mit der Begleitung und Durchführung wurde das Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt, diese sind für die Beratung der Skizzen oder des Antrags zuständig und die Antragsfrist ist natürlich bindend.
Geförderte Projekte sollen eine hohe Qualität hinsichtlich ihrer energetischen Wirkungen und ihrer Anpassungsleistungen an den Klimawandel aufweisen. Für die Förderung von Bedeutung sind also Projekte mit baulich-energetisch-klimatischer Wirksamkeit und gesellschaftlicher und sozialer Integrationskraft für die Kommune.
Die Kommunen können ihre Interessensbekundungen bis zum 15. September 2023 digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Fragen zum Projektaufruf könnt Ihr an: sjk2023@pd-g.de richten, mit dem Betreff: „Projektaufruf 2023 – Sanierung kommunaler Einrichtungen“.
Viele Kommunen in Bayern konnten von diesem Programm bereits profitieren:
- Neumarkt i.d.OPf.: Sanierung und Modernisierung des Freibades Neumarkt i.d.OPf. 5.207.112 €
- Nürnberg: Sanierung des Freibades "Schwimmerbund Bayern 07 e. V." in Nürnberg 6.000.000 €
- Schwarzenfeld: Sanierung der Turn- und Schwimmhalle in Schwarzenfeld 1.575.000 €
- Hof: Sanierung und Erweiterung des Betriebsgebäudes des Stadions "Grüne Au" in Hof 4.621.125 €
- Bamberg: Sanierung des Jugendzentrums mit Indoor-Skatehalle am Margaretendamm in Bamberg 4.575.000 €
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) ist ein echter Meilenstein für den Klimaschutz und der Wiederherstellung natürlicher Lebensräume! Es ist zudem auch das stärkste Naturschutzpaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Weitere Infos hier!
Folgende Programme sind Teil des ANK:
1. Förderprogramm für Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz in Kommunen
Das Förderprogramm für Natürlichen Klimaschutz in Kommunen im ländlichen Raum startete am 14.7.2023. Mit diesem Förderprogramm werden den Kommunen insgesamt bis zu 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und damit einen dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Das Programm fördert Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen. Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen zur naturnahen und biodiversitätsfördernden Begrünung von Dörfern und Städten in ländlichen Regionen oder die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen.
Die Förderung beträgt im Regelfall 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei finanzschwachen Kommunen kann die Förderung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie (inter)kommunale Zweckverbände. Auch Kooperationsprojekte (sog. Verbundprojekte) durch den Zusammenschluss mehrerer antragsberechtigter Kommunen oder Zweckverbände sind möglich. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Einrichtungen (z.B. Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts).
Skizzeneinreichungen sind vom 01.08. bis zum 30.09.2023 möglich. Voraussichtlich beginnt im November 2023 die formelle Antragsphase, sodass Anfang 2024, je nach Qualität der Förderanträge, die ersten Fördermaßnahmen bewilligt werden können. Mehr Infos gibt es hier!
2. Förderprogramm für natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen
Parallel dazu wurde das Förderangebot für natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen ins Leben gerufen, dieses startete am 15.7.2023. Es wird als neues Fördermodul in das bereits etablierte KfW-Umweltprogramm integriert. Gewerbliche Unternehmen werden künftig über einen mit einem Tilgungszuschuss verbundenen Förderkredit dabei unterstützt, Betriebsgelände durch Begrünung, Entsiegelung und dezentrales Niederschlagsmanagement naturnah, attraktiv und klimaresilient zu gestalten. Hierfür stellt das BMUV jährlich bis zu 50 Mio. Euro zur Verfügung
Das Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ (Klima- und Transformationsfonds) leistet einen insgesamt wesentlichen Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung durch die Förderung gezielter Entwicklung, Vernetzung, Umsetzung und Modernisierung grün-blauer Infrastruktur. Insbesondere städtische und stadtnahe Freiräume sind vom Klimawandel besonders bedroht. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten und integrierenden Herangehensweise und Erprobung bedürfen.
Das Programm richtet sich an Städte und Kommunen. Mindesthöhe der beantragten Fördersumme: 500.000 EUR, Zuschusshöhe des Bundes auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt bis zu 75 %. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil nochmals reduzieren.
Projektskizzen können noch bis einschließlich 15. September 2023 eingereicht werden.
Das Programm setzt auf Städte und Gemeinden, die – auch im Projektverbund - Klimaschutz und Klimaanpassung hochwirksam fördern wollen und deshalb Projekte mit hohem Innovationspotential, hohem Investitionsvolumen und hoher fachlicher Qualität einreichen und mit zeitnaher Wirksamkeit/Umsetzbarkeit realisieren wollen. Die Möglichkeiten sind also weit gefasst und nicht abschließend, Projekte können auch bereits vorhandene kommunale Strategien/Maßnahmen unterstützen oder ergänzen.
Die lange Einreichungsphase von drei Monaten ist ein Novum und soll Städten und Gemeinden genug Zeit für eine gute Ausarbeitung der Projektskizzen geben, um die erwartete, hohe Qualität der Maßnahmen zur Klima Resilienz zusätzlich zu stützen. Ein weiteres Novum ist, dass die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme auf 500.000 € reduziert wurde, um kleinere Städte und Kommunen zu stärken, die aus unterschiedlichen Gründen ggf. nur weniger finanzintensive Maßnahmen umsetzen können.
Alle weiteren Infos unter:
http://www.bbsr.bund.de/klima-raeume
Der KulturPass
Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung. Alle, die in Deutschland leben und im Jahr 2023 18 Jahre alt werden, können sich für den KulturPass registrieren. Die Registrierung wird durch das Online-Ausweis-Verfahren überprüft. Dann steht ein Budget in Höhe von 200 Euro zur Verfügung. Damit gekauft werden können beispielsweise Eintrittskarten für Konzerte, Theateraufführungen, Kinobesuche, Museumsbesuche oder Parks, sowie Bücher, Tonträger, Noten oder Musikinstrumente. Das gewünschte Angebot wird über die App reserviert und dann vor Ort abgeholt. So wird Kultur vor Ort noch einfacher erlebbar. Gleichzeitig stärkt das die Nachfrage bei den Anbietenden.
Ab 14. Juni wird die Nutzung des KulturPass' für 18-Jährige möglich sein.
Alle Infos gibt es hier!