Aufruf zum Antirassismus-Wettbewerb "Die Gelbe Hand" 2024/2025
Die Bekämpfung von Rassismus, Rechtsextremismus und die Beseitigung von Diskriminierung bleibt ein zentrales Thema unserer Gesellschaft. Deshalb möchte ich Sie zum Beginn des neuen Schuljahres auf einen Wettbewerb des Vereins "Mach meinen Kumpel nicht an! - für Gleichbehandlung, gegen Rassismus e.V." aufmerksam machen.
"Die gelbe Hand" ist der 18. Wettbewerb des gewerkschaftlichen Vereins, welcher auch bekannt ist als Kumpelverein oder Gelbe Hand. Der Verein wurde 1986 von der Redaktion des Gewerkschaftsmagazins "ran" und der DGB Jugend gegründet und setzt sich für Gleichberechtigung und Chancengleichheit insbesondere in der Arbeitswelt ein. Ziel des Vereins ist es, die Bevölkerung aufzuklären und durch eigene Maßnahmen zur Gleichbehandlung in der Arbeitswelt beizutragen.
Alle Berufsschüler*innen, Auszubildende und die Gewerkschaftsjugend sind dazu aufgerufen, sich am Wettbewerb zu beteiligen und mit kreativen Projekten und Aktionen ein Zeichen für Vielfalt und Solidarität, gegen Rassismus und Rechtsextremismus zu setzen.
Beiträge für den Wettbewerb könnten zum Beispiel Fotoaktionen, ein Flashmob, eine Menschenkette oder ein Infostand sein.
Zu gewinnen gibt es bis zu 1000 €. Der Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 15. Januar 2025. Mehr Informationen finden Sie auf: https://www.gelbehand.de/setz-ein-zeichen/wettbewerb-aktuell
Als Oberpfälzer Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Arbeit & Soziales würde es mich sehr freuen, wenn Ihre Schülerinnen und Schüler an dem Wettbewerb teilnehmen und damit an ihrer Schule ein Zeichen gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung setzen.
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)
Das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) ist im Bundeshaushalt mit Programmmitteln in Höhe von 400 Millionen Euro fest verankert. Die Förderung mehrjähriger, investiver Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung werden damit maßgeblich unterstützt.
Das Förderprogramm selbst ermöglicht es uns, bundesweit kommunale Vorhaben und Investitionen direkt aus dem Bundeshaushalt zu fördern, es liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Viele Kommunen in Bayern konnten von diesem Programm profitieren:
- Neumarkt i.d.OPf.: Sanierung und Modernisierung des Freibades Neumarkt i.d.OPf. 5.207.112 €
- Nürnberg: Sanierung des Freibades "Schwimmerbund Bayern 07 e. V." in Nürnberg 6.000.000 €
- Schwarzenfeld: Sanierung der Turn- und Schwimmhalle in Schwarzenfeld 1.575.000 €
- Hof: Sanierung und Erweiterung des Betriebsgebäudes des Stadions "Grüne Au" in Hof 4.621.125 €
- Bamberg: Sanierung des Jugendzentrums mit Indoor-Skatehalle am Margaretendamm in Bamberg 4.575.000 €
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) ist ein echter Meilenstein für den Klimaschutz und der Wiederherstellung natürlicher Lebensräume! Es ist zudem auch das stärkste Naturschutzpaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Weitere Infos hier!
Folgende Programme sind Teil des ANK:
1. Förderprogramm für Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz in Kommunen
Mit diesem Förderprogramm wurden den Kommunen insgesamt bis zu 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und damit einen dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Das Programm fördert Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen. Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen zur naturnahen und biodiversitätsfördernden Begrünung von Dörfern und Städten in ländlichen Regionen oder die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen.
Die Förderung beträgt im Regelfall 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei finanzschwachen Kommunen kann die Förderung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie (inter)kommunale Zweckverbände. Auch Kooperationsprojekte (sog. Verbundprojekte) durch den Zusammenschluss mehrerer antragsberechtigter Kommunen oder Zweckverbände sind möglich.
Mehr Infos gibt es hier!
2. Förderprogramm für natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen
Parallel dazu wurde das Förderangebot für natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen ins Leben gerufen, dieses startete am 15.7.2023. Es wird als neues Fördermodul in das bereits etablierte KfW-Umweltprogramm integriert. Gewerbliche Unternehmen werden künftig über einen mit einem Tilgungszuschuss verbundenen Förderkredit dabei unterstützt, Betriebsgelände durch Begrünung, Entsiegelung und dezentrales Niederschlagsmanagement naturnah, attraktiv und klimaresilient zu gestalten. Hierfür stellt das BMUV jährlich bis zu 50 Mio. Euro zur Verfügung
Das Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ (Klima- und Transformationsfonds) leistet einen insgesamt wesentlichen Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung durch die Förderung gezielter Entwicklung, Vernetzung, Umsetzung und Modernisierung grün-blauer Infrastruktur. Insbesondere städtische und stadtnahe Freiräume sind vom Klimawandel besonders bedroht. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten und integrierenden Herangehensweise und Erprobung bedürfen.
Das Programm richtet sich an Städte und Kommunen. Mindesthöhe der beantragten Fördersumme: 500.000 EUR, Zuschusshöhe des Bundes auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt bis zu 75 %. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil nochmals reduzieren.
Das Programm setzt auf Städte und Gemeinden, die – auch im Projektverbund - Klimaschutz und Klimaanpassung hochwirksam fördern wollen und deshalb Projekte mit hohem Innovationspotential, hohem Investitionsvolumen und hoher fachlicher Qualität einreichen und mit zeitnaher Wirksamkeit/Umsetzbarkeit realisieren wollen. Die Möglichkeiten sind also weit gefasst und nicht abschließend, Projekte können auch bereits vorhandene kommunale Strategien/Maßnahmen unterstützen oder ergänzen.
Alle weiteren Infos hier!