Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur digitalen Mitgliederversammlung wurde von uns ein wichtiges Werkzeug für Vereine, die eine uneingeschränkte Teilhabe am Vereinsleben ermöglichen wollen, in Gang gebracht.
Durch das Gesetz soll die Einberufung sogenannter "hybrider Mitgliederversammlungen" gestattet werden.
Mitgliederversammlungen können von nun an in Präsenz, in hybrider Form, oder komplett digital mit verschiedenen Zugangsmöglichkeiten abgehalten werden.
Kein Verein muss dafür seine Satzung ändern oder anpassen. Eine uneingeschränkte Teilhabe und Teilnahme an der Vereinsarbeit ist somit eindeutig gewährleistet.
Wir unterstützen damit den Breitensport direkt und bieten die Möglichkeit, alte Mitglieder wieder zu gewinnen.
Wir bringen den Hybridantrieb für das Vereinsrecht ins Laufen.
Nichts ersetzt das physische Miteinander, aber ein Nicht-ermöglichen des Meinungsaustausches ist gesellschaftlich das größte Problem und verursacht ein Ausbremsen des Miteinanders und Fortkommens.