Zum Inkrafttreten der neuen Stufe des Aus- und Weiterbildungsgesetzes am 1. April erklären Tina Winklmann und Beate Müller-Gemmeke:
Tina Winklmann, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Das Thema Fachkräftesicherung betrifft mittlerweile fast alle Branchen. Deshalb verbessern wir die Förderung der Aus- und Weiterbildung, um Menschen für die Betriebe zu gewinnen und sie in den Betrieben stark für die Zukunft zu machen. Denn wir müssen wieder mehr junge Menschen für eine geeignete Ausbildung begeistern. Mit der Einführung des Berufsorientierungspraktikums unterstützen wir junge Menschen dabei, sich auszuprobieren und interessante Ausbildungsplätze kennen zu lernen. Mit dem Mobilitätszuschuss für Auszubildende machen wir eine Ausbildung in einer anderen Region und außerhalb des gewohnten Umfelds attraktiver. So unterstützen wir die dringend benötigten junge Menschen auf ihrem Weg in die Ausbildung.
Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Vom 1. April an wachsen die Chancen aller Beschäftigten, die vom Strukturwandel innerhalb ihrer Betriebe betroffen sind. Beschäftigte, die sonst ihren Job verlieren würden, können künftig mithilfe des Qualifizierungsgeldes Fort- und Weiterbildungen in Anspruch nehmen. So können sie im Unternehmen andere Aufgaben übernehmen und zugleich ihren Job behalten. Mehr als drei Milliarden Euro nimmt die Bundesregierung dafür in die Hand. Und das ist gut so. Denn so verbinden wir Industriepolitik mit vorausschauender Arbeitsmarktpolitik und sorgen dafür, dass die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft wirklich gelingt.