Der Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages hat im Rahmen der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2023 das Förderprogramm “Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen” beschlossen. Dazu erklärt Tina Winklmann, Abgeordnete von Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
"Der Verkehrssektor spielt beim Klimaschutz eine enorm große Rolle. Die Attraktivität für den Öffentlichen Nahverkehr muss besonders bei uns in der Oberpfalz noch gesteigert werden, um einen wirksamen Teil zur Verkehrswende beizutragen. Das Fahrrad als beliebtes Fortbewegungsmittel spielt bei der Frage, wie man von Zuhause zum Bahnhof kommt, eine wichtige Rolle. Noch wird hier oftmals eher ins Auto gestiegen, statt aufs Rad.
Um Sicherheit an den Bahnhöfen zu gewährleisten, existieren vielerorts in Deutschland schon sogenannte Fahrradparkhäuser, in denen man einfach und schnell sein Fahrrad diebstahlgeschützt und sicher vor Regen und Kälte unterstellen und abschließen kann.
Sieht man sich die Bahnhöfe in den kleinen und mittelgroßen Städten der Oberpfalz an, erkennt man: Hier herrscht noch ein deutlicher Mangel. Zum Abstellen von Fahrrädern gibt es oftmals zu wenig Platz und die Stellplätze sind vor äußeren Einflüssen wie Wind, Regen und Diebstahl nicht geschützt. Kein Wunder also, dass noch eher das Auto als beliebtes Transportmittel zum Bahnhof genutzt wird."
Um die Gewährleistung von mehr sicheren Fahrradstellplätzen an Bahnhöfen zu ermöglichen, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2023 das neue Förderprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ etatisiert. Das Programm fördert die Planung und bauliche Umsetzung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des Öffentlichen Personenverkehrs (auch Busbahnhöfe), deren bauliche Umsetzung bis 2026 abgeschlossen werden kann. Förderfähig ist zudem die bauliche Erweiterung von bestehenden Fahrradparkhäusern. Die Förderung umfasst konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Ausgaben. Die zu fördernden Fahrradparkhäuser müssen mindestens 100 Stellplätze umfassen. Schwerpunktmäßig sollen Fahrradparkhäuser an Knoten des Regionalverkehrs, an hoch frequentierten Nahverkehrssystemhaltestellen und an zentralen Bahnhöfen, Busbahnhöfen und zentralen Stationen des Öffentlichen Personenverkehrs kleiner bis mittelgroßer Städte gefördert werden, die ein Aufkommen von 1.000 bis 50.000 Fahrgästen pro Tag aufweisen. Städte wie Schwandorf, Cham, Amberg oder Weiden wären für eine solche Einrichtung also prädistiniert.
Die Förderung beträgt grundsätzlich maximal 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei finanzschwachen Kommunen beträgt die Förderung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, welche die förderfähigen Maßnahmen auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung durchführen können.
Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität zu finden:
https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/InvestiveMassnahmen/Foerderaufruf_Fahrradparken/foerderaufruf__fahrradparken_node.html <https://portala.dbtg.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/InvestiveMassnahmen/Foerderaufruf_Fahrradparken/,DanaInfo=www.balm.bund.de,SSL+foerderaufruf__fahrradparken_node.html>