Ich verfüge über keinerlei Nebeneinkünfte.
Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages beziehe ich monatlich eine einkommensteuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 10.591,70 Euro.
Um ihr Mandat ausüben zu können, erhalten alle Abgeordneten die sogenannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter*innen und Reisekosten. Teil dieser Amtsausstattung ist eine monatliche steuerfreie Aufwandspauschale, die momentan bei 5.051,54 Euro liegt. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial im Wahlkreis sowie Kosten der Wahlkreisbetreuung.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteil wird. Dies hat das Bundesverfassungsgericht seit seinem „Diäten-Urteil“ vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) wiederholt bestätigt. Diese Grundsätze setzt das Abgeordnetengesetz um.
Als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten gelten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Das am 16. Juli 2014 in Kraft getretene Dreißigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wählt die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes als Bezugsgröße.
Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst und beträgt aktuell 10.591,70 Euro. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt.
Mehr Informationen zu Diäten und Kostenpauschalen finden Sie auf den Internetseiten des Bundestags.
Stand: 03/2024