Ich verfüge über keine Nebeneinkünfte.
Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages beziehe ich monatlich eine einkommensteuerpflichtige Entschädigung in Höhe von 11.227,20 Euro.
Um das Mandat ausüben zu können, erhalten alle Abgeordneten die sogenannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter*innen und Reisekosten. Teil dieser Amtsausstattung ist eine monatliche steuerfreie Aufwandspauschale in Höhe von 5.349,58 Euro. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: Dazu gehören beispielsweise die Miete für das Wahlkreisbüro, die Kosten für die Zweitwohnung in Berlin, die Kosten für die Beschaffung von Büromaterial im Wahlkreis und Ähnliches.
Das Grundgesetz sagt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung haben, die ihre Unabhängigkeit sicherstellt. Der Betrag muss der Bedeutung des Amts und der Verantwortung entsprechen. Das Bundesverfassungsgericht hat das wiederholt bestätigt.
Die Entschädigung der Abgeordneten wird anhand der Bezüge von Amtsinhabern mit vergleichbarer Verantwortung und Belastung festgelegt. Das am 16. Juli 2014 in Kraft getretene Gesetz wählt einfache Richter bei einem obersten Bundesgericht als Bezugsgröße.
Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
Mehr Informationen zu Diäten und Pauschalen gibt es auf den Internetseiten des Bundestags.
Stand: 01/2025