Zum Ausbau der Erneuerbaren Energien erklären die beiden Oberpfälzer Grünen-Bundestagsabgeordneten Tina Winklmann und Stefan Schmidt:
„Der Ausbau der Erneuerbaren Energien kommt endlich wieder in Schwung. Das liegt auch an regionalen Initiativen und Kommunen, die die Energiewende mitgestalten wollen und denen es unsere neue Gesetzgebung wesentlich einfacher macht. Im vergangenen Jahr konnten wir bundesweit endlich wieder so viele Solaranlagen bauen wie in den Boomjahren vor über zehn Jahren. Gerade für Kommunen, Gewerbetreibende sowie Bürgerinnen und Bürger selbst, ist es nun leichter, Windräder oder Solaranlagen zu bauen. Damit bauen wir die Zukunft der Energieversorgung und lassen Kohle, Atom und fossiles Gas immer weiter hinter uns.Auch in der Oberpfalz beteiligen sich immer mehr Menschen an der Energiewende. Davon profitiert die Region gleich doppelt. Zum einen sorgen wir so dafür, dass es günstige Energie gibt, die standortnah produziert wird. Zum anderen lässt sich mit der Energieerzeugung Geld verdienen und jeder und jede Interessierte kann daran teilhaben.Dafür sind wesentliche Erleichterungen für Bürgerenergiegesellschaften vorgesehen, die vor Ort gemeinsam in die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien investieren wollen. Kleine Photovoltaik-Anlagen bis zur Größe eines Scheunendaches sind zudem für die Einnahmen und Ausgaben aus dem Betrieb ihrer Anlage von der Einkommenssteuer befreit. Und das unabhängig davon, wie der Strom verwendet wird, also ob man ihn selbst nutzen oder einspeisen will. Davon profitieren vor allem private Haushalte.Eine Balkonsolaranlage gibt auch Menschen in Mietwohnungen oder ohne eigenes Dach die Möglichkeit, ihren Strom selbst solar zu produzieren. Für das Betreiben solcher Balkonkraftwerke werden die Meldepflichten deutlich vereinfacht oder gar gestrichen und auch herkömmliche Stecker sollen zum Anschluss genügen. Erstmals gibt es seit diesem Jahr auch eine Förderung für so genannte Agri-Photovoltaik, also Solaranlagen, unter denen Landwirtschaft betrieben werden kann. Das schafft nebenbei auch neue Verdienstmöglichkeiten im ländlichen Raum.Mit dem Wind-an-Land-Gesetz gibt es nun auch verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windenergie an Land für jedes Bundesland. Damit sind die Länder verpflichtet, ausreichende Flächen für den Ausbau der Windenergie an Land zur Verfügung zu stellen. Dabei werden künftig auch Windenergie und Naturschutz besser vereinbar sein. Die artenschutzrechtliche Prüfung bei Windkraftanlagen an Land wird im Genehmigungsverfahren vereinfacht und standardisiert.“