Zu dem neuen Wind-an-Land-Gesetz und dem novellierten Bundesnaturschutzgesetzes erklären Tina Winklmann und Stefan Schmidt, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus der Oberpfalz:
Der Ausbau von Erneuerbaren Energien ist der schnellste und beste Weg, um sich unabhängig von Kohle, Öl, Gas und Uran zu machen. Das ist eine Frage der nationalen Sicherheit und des Klimaschutzes. Bereits 2030 werden wir 80 Prozent unserer Energie aus Sonne und Wind beziehen.
Windenergie ist eine tragende Säule der Stromversorgung. Um die ambitionierten Ziele zu erreichen, brauchen wir dafür im gesamten Bundesgebiet ausreichend Flächen. Insgesamt werden bis 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen. Das ist etwa das Doppelte von dem, was derzeit zur Verfügung steht. Das neue Wind-an-Land-Gesetz legt fest, wie viel Fläche die einzelnen Bundesländer bereitstellen müssen. Diese so genannten Flächenbeitragswerte variieren von Land zu Land, je nach den geografischen Voraussetzungen. Die Länder haben dann die Möglichkeit, bis 2026 weitere Flächen auszuweisen. Mindestabstandsregeln können nur wirksam sein, wenn sie den vorgeschriebenen Flächenzielen nicht entgegenstehen.
Das neue Wind-an-Land-Gesetz hilft, den dringenden Ausbau der Windenergie zu beschleunigen.
Das ist auch für den Wirtschaftsstandort wichtig, denn Industrie- und Dienstleistungsunternehmen ziehen verstärkt dahin, wo sie klimafreundliche Energie bekommen. Die Verfügbarkeit von Ökostrom wird so zum Standortvorteil im bundesweiten und internationalen Wettbewerb.
Der Arten- und Naturschutz hat beim Windenergieausbau auch weiterhin hohe Priorität. Deshalb legen wir klare bundesweite Regeln und Standards zum Schutz kollisionsgefährdeter Brutvogelarten im Naturschutzrecht fest. Das sorgt für mehr Rechtssicherheit und schnellere Genehmigungsverfahren. Gleichzeitig werden ökologisch besonders wertvolle Gebiete (Natura2000) freigehalten und gezielt bundesweit Artenhilfsprogramme für windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten aufgelegt. An deren Finanzierung beteiligen sich auch die Anlagenbetreiber. Damit werden die Bestände gezielt stabilisiert und insgesamt gestärkt.
Unser Ziel ist es, den jahrelangen Rückstand beim Ausbau der Windenergie aufzuholen. Die großen Veränderungen, die der Umbau unserer Energieversorgung mit sich bringt, können wir nur gemeinsam zum Erfolg führen. Deshalb sind Bund, Länder und Kommunen jetzt gleichermaßen bei der Umsetzung der Energiewende gefragt - auch und gerade in Bayern.