Anlässlich der Verabschiedung der Krankenhausreform (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) im Bundestag erklären Tina Winklmann und Stefan Schmidt, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus der Oberpfalz:
Nach jahrelangem Reformstau ist unser Gesundheitssystem selbst zum Patienten geworden. Der immer dramatischer werdende Fachkräftemangel und wirtschaftliche Fehlanreize haben vielen Kliniken zugesetzt. Darum stellen wir jetzt mit der Reform die Zukunft unserer Krankenhäuser auf sichere Füße und verbessern die Versorgungsqualität. Patientinnen und Patienten können sich darauf verlassen, auch in Zukunft zur richtigen Zeit am richtigen Ort bestmöglich versorgt zu werden.
Die Reform stärkt insbesondere kleine Krankenhäuser in ländlichen Räumen – ein Anliegen, für das wir Bündnisgrüne uns besonders stark gemacht haben. Statt einseitig auf Fallpauschalen zu setzen, führen wir ein neues Modell der Finanzierung ein: nicht mehr eine möglichst hohe Zahl von Patientinnen und Patienten steht im Mittelpunkt, sondern die Absicherung von Versorgungsaufgaben wird bezahlt. Mit dem neuen Typus Krankenhaus, den sogenannten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, erhält die Gesundheitsversorgung vor Ort ein starkes Zentrum. Hier sind Kurzzeitpflege, ambulante Behandlungen und kleinere stationäre Eingriffe unter einem Dach vereint. Mit all diesen Maßnahmen sichern wir die Daseinsvorsorge gerade auch bei uns in der Oberpfalz ab. Hinzu kommt, dass mit dem Gesetz auch kurzfristig auf die finanzielle Situation vieler angeschlagener Kliniken reagiert wird, da Kostensteigerungen vor allem beim Personal nun schneller und vor allem vollständig refinanziert werden.
Um die Krankenhäuser auf diesem Weg gut aufzustellen, werden für die Reform für die nächsten zehn Jahre insgesamt 50 Milliarden Euro bereitgestellt. Bisher war im Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Mittel zur Hälfte von der Gesetzlichen Krankenversicherung und den Ländern kommen. Hier konnten wir Grüne eine gerechtere Finanzierung erreichen, indem auch die private Krankenversicherung beteiligt wird.
Die Geburtshilfe und die Kinderheilkunde werden mit der Reform besonders gestärkt: Erstens durch einen zusätzlichen jährlichen Förderbetrag in dreistelliger Millionenhöhe. Zweitens mit einer Regelung, dass pädiatrische Einrichtungen nicht länger finanziell benachteiligt werden, wenn Kinder nach erfolgreicher Genesung früher entlassen werden können und zurück zu ihren Eltern dürfen. Außerdem können sich Kinderkliniken nun regelhaft an der ambulanten Versorgung von kranken Kindern und Jugendlichen beteiligen. Das entlastet die Kinderarztpraxen und sichert in unterversorgten Gebieten die pädiatrische Versorgung ab.
Die Kompetenz bei der Krankenhausplanung verbleibt nach wie vor ausschließlich bei den Ländern. Die Reform gibt dem Freistaat Bayern sogar deutlich bessere Werkzeuge für die Krankenhausplanung an die Hand.
Die Krankenhausreform ist absolut notwendig, um die flächendeckende Gesundheitsversorgung abzusichern und unsere Krankenhauslandschaft zukunftsfähig umzubauen.