Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) auch “Selbstbestimmungsgesetz” genannt, verabschiedet. Die beiden Oberpfälzer Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen Stefan Schmidt und Tina Winklmann erklären hierzu:
„Wir stärken mit dem Selbstbestimmungsgesetz die Grundrechte. Die eigene Selbstbestimmung ist eine zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde, wie es das Grundgesetz allen Menschen garantiert. Dieses Recht wurde trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen jahrzehntelang verweigert.”
Das bisher geltende “Transsexuellen-Gesetz”, wurde zu weiten Teilen vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, da viele Vorschriften massiv gegen die Grundrechte von transgeschlechtlichen Personen verstoßen. Personen, die ihren Geschlechtseintrag korrigieren wollen, werden gezwungen, sich auf eigene Kosten als psychisch krank diagnostizieren zu lassen. Eine grundlegende Überarbeitung dieses Gesetzes war dringend nötig.
Die GRÜNEN Abgeordnete Tina Winklmann führt näher aus:
"Als Ampel-Koalition setzen wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und eine Aufforderung des Europarates um. Damit stärken wir die persönliche Freiheit. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz beenden wir staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung. Menschen können nun ihren bei der Geburt falsch zugeordneten Geschlechtseintrag korrigieren und ihren Vornamen unbürokratisch durch Erklärung bei einem Standesamt ändern. Das bedeutet mehr persönliche Freiheit für die Personen und ein Ende der bisher geltenden entwürdigenden, langwierigen und kostenintensiven Praxis. Die Entscheidung über das eigene Leben geben wir dahin, wo sie hingehört: In die Hände der jeweiligen Personen.”
In vielen Ländern gibt es bereits ähnliche Gesetze, zum Beispiel in Dänemark, Argentinien, Belgien, Irland und Chile. In der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz kam wiederholt die Sorge auf, Frauen würden dadurch Schutzräume verlieren. Der GRÜNEN Abgeordnete Stefan Schmidt betont:
“Schutz von Frauen gilt ohne Wenn und Aber. Daran ändert das Selbstbestimmungsgesetz nichts. Erfahrungen aus anderen Ländern mit ähnlichen Gesetzen bestätigen das. Deshalb sprechen sich auch u.a. die Frauenhauskoordinierung & der Deutsche Frauenrat für das neue Gesetz aus.”
Über geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen entscheiden weiterhin die betreffenden Personen und ihre Ärzt*innen anhand bestehender fachärztlicher Leitlinien.