Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2026 erneut Mittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt und stehen für die Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen zur Verfügung.
Bis zum 1. Februar 2027 können Städte und Gemeinden sowie Landkreise, sofern sie Eigentümer der jeweiligen Einrichtung sind, ihre Projektskizzen digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einreichen.
Der Bund übernimmt 45 Prozent der förderfähigen Kosten (bei Kommunen im Nothaushalt 75 Prozent). Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro (Mindesthöhe der beantragten Fördersumme). Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro (maximale Förderhöhe).
Dazu äußert sich die Oberpfälzer Bundestagsabgeordnete Tina Winklmann, gleichzeitig sportpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen wie folgt:
„Sportstätten sind das Herzstück unserer sozialen Infrastruktur vor Ort. Hier kommen Menschen aller Altersgruppen und Herkünfte zusammen. Die 333 Millionen Euro sind eine direkte Investition in den gesellschaftlichen Zusammenhalt, in unsere Jugend und in die Gesundheit der Menschen. Die energetische Sanierung von Sporthallen und Bädern schützt nicht nur das Klima, sondern entlastet auch dauerhaft die klammen Haushalte unserer Kommunen. Ich kann unsere Städte und Gemeinden sowie die lokalen Sportvereine nur ausdrücklich ermutigen, jetzt schnell das Gespräch zu suchen, gemeinsame Projektskizzen auszuarbeiten und diese Chance zu nutzen.“
Und weiter:
„Die 333 Millionen Euro sind ein wichtiges Signal, aber wir wissen auch, dass der tatsächliche Investitionsstau in den Kommunen um ein Vielfaches höher liegt. Wichtig ist nun, dass das Auswahlverfahren transparent verläuft und die Mittel schnell und unbürokratisch dort ankommen, wo der Sanierungsbedarf am größten ist.“