Zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung erklären Tina Winklmann und Stefan Schmidt, Bundestagsabgeordnete aus der Oberpfalz für Bündnis 90/ Die Grünen:
Der Bedarf an Fach- und Arbeitskräften ist enorm und betrifft nahezu alle Branchen in unserer Region. Dieser Mangel an Arbeitskräften ist ein echtes Standortrisiko für Bayern. Unsere Wirtschaft und der gesellschaftliche Wandel leiden darunter, dass das nötige Personal fehlt, um Solaranlagen zu installieren, unsere Kinder zu unterrichten oder den Bedarf in der Pflege zu decken. Unser Sozialsystem steht vor einer großen Herausforderung, wenn nun die Generation der sogenannten Baby-Boomer in Rente geht.
Um diese Herausforderungen zu meistern, müssen wir jedes Jahr ungefähr 400.000 zusätzliche Arbeitskräfte aus dem Ausland langfristig von Arbeit und Ausbildung in Deutschland überzeugen. Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes haben wir im vergangenen Jahr die Weichen gestellt, um Deutschland als Einwanderungsland endlich attraktiver zu machen. Am 1. März sind weite Teile des Gesetzes in Kraft getreten. Davon profitieren auch konkret unsere Unternehmen in der Oberpfalz!
Wir setzen ab sofort mehr auf berufspraktische Erfahrung und weniger auf die formale Gleichwertigkeit zur deutschen Berufsausbildung. Ausbildungen laufen überall auf der Welt unterschiedlich ab und was am Ende zählt, ist die berufliche Qualifikation. Wer einen Arbeitsvertrag bekommt und Berufserfahrung nachweisen kann, darf einreisen und wird nicht durch bürokratische Anerkennungsverfahren abgeschreckt.
Studien zeigen, dass familiäre Verpflichtungen im Heimatland ein häufiger Grund dafür sind, dass internationale Fachkräfte wieder aus Deutschland abwandern. Das ist oft ein schmerzhafter Verlust für die betroffenen Unternehmen. Deshalb machen wir das Einwanderungsrecht familienfreundlicher. Wer für den Lebensunterhalt von Eltern oder Schwiegereltern sorgen kann, muss sich nicht länger zwischen Job oder Familie entscheiden.
Wir wandeln die Ausbildungsduldung in einen Aufenthaltstitel um. Damit verbessern wir sowohl für Auszubildende in Duldung als auch für die Arbeitgeber die langfristigen Perspektiven: Auszubildende können sich auf dieser Basis eine Zukunft in Deutschland aufbauen. Betriebe wiederum können bei erfolgreicher Ausbildung zuverlässig mit direkt verfügbaren Fachkräften rechnen.